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AGB
Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche, auch zukünftige, Verträge,
Lieferungen und Leistungen, sofern im jeweiligen Einzelvertrag nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Ein Vertrag kommt zustande wenn:
der Anwender ein Vertragsdokument von
MKP IT Consulting unterzeichnet hat;
MKP IT Consulting den Auftrag oder die
Bestellung des Anwenders durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
bestätigt hat;
der Anwender ein Angebot von
MKP IT Consulting vorbehaltlos und ohne Änderungen mindestens in
Textform angenommen hat;
oder MKP IT Consulting mit der
Ausführung des Auftrages begonnen hat und der Anwender dem nicht
unverzüglich nach Kenntnisnahme widerspricht.
Bestätigt MKP IT Consulting den
Auftrag des Anwenders durch eine schriftliche Auftragsbestätigung,
so ist allein diese für Inhalt und Umfang des Vertrages maßgeblich.
Nachträgliche Änderungen sind nur schriftlich und mit Zustimmung
möglich.
Der Anwender erkennt diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten
Produkte an.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende
Vertragsbedingungen des Anwenders erkennt MKP IT Consulting nicht an, es sei
denn, MKP IT Consulting hat sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich
anstelle der hier vorliegenden Vertragsbedingungen anerkannt.
Die Vertragsbedingungen von MKP IT Consulting
gelten auch für den Fall, dass MKP IT Consulting in Kenntnis
entgegenstehender oder abweichender Vertragsbedingungen des Anwenders ihre
Leistung vorbehaltlos ausführt.
Auftragsbestätigung und
Annahme, Stornierungen, Rückgaben
Die Angebote von MKP IT Consulting sind
freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung,
spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung zustande.
Stornierungen von Aufträgen sind nach
Auftragsbestätigung nur kostenpflichtig möglich. Dem Auftragnehmer ist der
entgangene Gewinn sowie ein Entgelt für die bisher erbrachten
Dienstleistungen zu erstatten. Die Stornogebühr beträgt 50% der
Auftragssumme, abzüglich ggf. bereits abgerechneter Positionen. Ein
weitergehender Anspruch bleibt davon unberührt.
Für die von uns gelieferte Software besteht
nach § 312d Abs. 4 BGB kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht.
Auftragsdurchführung
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig
vereinbart, schuldet MKP IT Consulting nur die vertraglich vereinbarten
Leistungen, die MKP IT Consulting unter Beachtung der allgemein anerkannten
Regeln der Technik und der jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorgaben
erbringt. Das Personal von MKP IT Consulting ist bei der Durchführung von
Prüf- und Bewertungsaufträgen weisungsunabhängig.
MKP IT Consulting entscheidet nach eigenem
Ermessen über den Einsatz und Austausch eigener Mitarbeiter im Rahmen der
Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Verträgen. Sofern die
Leistungserbringung beim Anwender erfolgt, bleibt allein MKP IT Consulting
gegenüber ihren eingesetzten Mitarbeitern weisungsbefugt. Die Mitarbeiter
von MKP IT Consulting werden nicht in den Betrieb des Anwenders
eingegliedert.
MKP IT Consulting ist berechtigt, sich zur
Erfüllung ihrer Verpflichtungen in den jeweiligen Verträgen Dritter zu
bedienen.
Für Beschädigungen oder Zerstörungen von
materiellen und immateriellen Gegenständen des Anwenders sowie deren
Abhandenkommen als Folge einer sachgerechten Erbringung der Leistung von
MKP IT Consulting leistet MKP IT Consulting keinen Ersatz.
Bei der Aufbewahrung von Gegenständen, die
MKP IT Consulting vom Anwender übergeben wurden, ist die Haftung von
MKP IT Consulting auf die eigenübliche Sorgfalt beschränkt.
Mitwirkungspflichten des
Anwenders
Der Anwender hat MKP IT Consulting über alle
Umstände vollständig zu informieren, die für die Erbringung der
vertragsgegenständlichen Leistungen relevant sind. Soweit nicht ausdrücklich
anderweitig vereinbart, ist MKP IT Consulting nicht verpflichtet, vom
Anwender zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige
Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Soweit zur Erbringung der Leistungen von
MKP IT Consulting Mitwirkungshandlungen des Anwenders erforderlich sind, hat
er diese auf eigene Kosten zu erbringen. Soweit nicht ausdrücklich
anderweitig vereinbart, erstattet MKP IT Consulting dem Anwender keine
Aufwendungen.
Soweit zur Erbringung der Leistungen von
MKP IT Consulting Geräte des Anwenders erforderlich sind, wird der Anwender
diese auf eigene Kosten MKP IT Consulting rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, erstattet MKP IT Consulting
dem Anwender nicht die Aufwendungen für die Bereitstellung der Geräte.
Sofern der Anwender seinen
Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß
nachkommt, ist MKP IT Consulting berechtigt, dem Anwender den dadurch
entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche
bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Sofern MKP IT Consulting auf dem
Betriebsgelände des Anwenders tätig wird, obliegen dem Anwender alle zur
Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich
nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Anwender etwas
anderes ergibt. Solange der Anwender die notwendigen Maßnahmen nicht
getroffen hat, ist MKP IT Consulting von der Erbringung der Leistung befreit.
Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus
gesonderten Vertragsbedingungen sowie aus den Einzelverträgen ergeben oder
spezifiziert werden.
Liefertermine /
Leistungszeitpunkt
Der Leistungszeitpunkt ergibt sich aus dem
jeweiligen Einzelvertrag. Sofern die Leistung innerhalb eines
Leistungszeitraumes zu erbringen ist, beginnt die Berechnung des Zeitraumes
frühestens mit Datum der Auftragsbestätigung von myfactory, jedoch nicht vor
der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Anwender geschuldeter
Mitwirkungshandlungen sowie vor Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten
Anzahlung.
Leistungszeitpunkte und Fristen sind nur dann
verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von MKP IT Consulting als
verbindlich bestätigt worden sind.
Wird aus von MKP IT Consulting zu vertretenden
Gründen ein verbindlicher Leistungszeitpunkt nicht eingehalten, kann der
Anwender MKP IT Consulting zur Bewirkung der Leistung eine angemessene
Nachfrist mit der Erklärung bestimmen, dass er die Leistung nach dem Ablauf
der Frist ablehne. Die durch den Anwender gesetzte Frist darf dabei vier
Wochen nicht unterschreiten.
Sollte MKP IT Consulting an der
Leistungserbringung wegen höherer Gewalt, Eingriffen von hoher Hand -
gleich, ob diese das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder Gebiete
betreffen, aus denen und/oder durch die hindurch die Selbstbelieferung von
MKP IT Consulting erfolgt - Katastrophen, Krieg, Aufruhr oder Streik in
eigenen Betrieben, Auslieferungseinrichtungen, Zulieferungsbetrieben oder im
Bereich der Transportmittel vorübergehend gehindert sein und dadurch
vereinbarte Leistungszeitpunkte nicht einhalten können, ist MKP IT Consulting
berechtigt, die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Die
vereinbarte Leistungszeit verlängert sich infolge der in Satz 1 bezeichneten
Ereignisse angemessen. Insofern stehen dem Anwender keine Ansprüche wegen
Nichtleistung oder Spätleistung zu. MKP IT Consulting wird den Anwender vom
Eintritt solcher Ereignisse unverzüglich unterrichten.
Änderungsverfahren /
Change Request
Das Change Request-Verfahren gilt für jede
Änderung oder Erweiterung des Inhalts eines nach diesen Bedingungen
geschlossenen Vertrages.
Das Change Request-Verfahren wird dadurch
eingeleitet, dass eine Partei in Textform ein Änderungsverlangen stellt.
Jede Partei wird Änderungsverlangen der anderen Partei unverzüglich
bearbeiten. Das Change Request-Verfahren endet im Falle der Einigung der
Parteien mit dem Abschluss einer Änderungsvereinbarung.
Keine Partei ist verpflichtet, Leistungen
nach Maßgabe eines Änderungsverlangens zu erbringen, bevor eine
entsprechende Änderungsvereinbarung geschlossen wurde.
MKP IT Consulting ist auf Verlangen des
Anwenders zum Abschluss einer Änderungsvereinbarung verpflichtet, wenn der
Anwender MKP IT Consulting eine angemessene Vergütung für die Umsetzung des
Änderungsverlangens zusagt, es sei denn, die Umsetzung des
Änderungsverlangens ist für MKP IT Consulting unmöglich oder unzumutbar.
Soweit nicht ausdrücklich anderweitig
vereinbart, trägt jede Partei die ihr im Zusammenhang mit einem Change
Request-Verfahren entstehenden sonstigen Kosten selbst.
Projektmanagement
Wenn und soweit im jeweiligen Einzelvertrag
ein Projektmanagement vorgesehen ist, gelten die Regelungen dieser Ziffer 7,
wenn und soweit im Einzelvertrag nicht ausdrücklich anderweitig geregelt.
MKP IT Consulting benennt einen namentlich
aufgeführten Projektmanager und ggf. einen namentlich aufgeführten
stellvertretenden Projektmanager.
Der Anwender benennt einen namentlich
aufgeführten Projektmanager und ggf. einen namentlich aufgeführten
stellvertretenden Projektmanager.
Die Projektmanager werden einander
wechselseitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen
zur Verfügung stellen.
Die Projektmanager sind berechtigt, die
Einzelheiten zur vertraglichen Durchführung im Rahmen der vorliegenden
Bedingungen zu vereinbaren. Zur Abänderung der Vergütung und zur Begründung
zusätzlicher Rechte und Pflichten sind die Projektmanager nicht berechtigt.
Derartige Änderungen sind den Geschäftsführungen der Parteien vorbehalten.
Abnahme
Nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft durch
MKP IT Consulting, spätestens bei Beginn der produktiven Nutzung der
gelieferten Software und/oder erbrachten Leistungen ist der Anwender
verpflichtet, innerhalb angemessener Frist die Abnahme oder die
Abnahmeverweigerung zu erklären. Wegen unwesentlicher Mängel kann die
Abnahme nicht verweigert werden.
Erklärt der Anwender die Abnahmeverweigerung,
so hat er die Gründe hierfür MKP IT Consulting schriftlich mitzuteilen und -
soweit möglich - die für Abnahme notwendigen Änderungen zu nennen. Sofern
tatsächlich ein von MKP IT Consulting zu vertretender Mangel vorliegt, wird
MKP IT Consulting die vertraglich geschuldeten Änderungen innerhalb eines
angemessenen Zeitraums vornehmen. Der Anwender hat dann wie unter Ziffer
8.a. beschrieben zu verfahren.
Verweigert der Anwender auch nach der zweiten
Nachbesserung die Abnahme, so kann der Anwender die Abnahme unter Vorbehalt
unter Minderung der Ansprüche von MKP IT Consulting erklären. Diese unter
Vorbehalt erklärte Abnahme gilt dann als Abnahme im Sinne des § 640 BGB.
Eine Aufforderung des Anwenders zur abermaligen Nachbesserung kann
MKP IT Consulting ablehnen.
Abnahmeerklärungen müssen mindestens in
Textform, Abnahmeverweigerungen zusätzlich mit ausreichender Begründung
erfolgen.
Wenn der Anwender keine Erklärung abgibt, so
gilt die Abnahme als erfolgt.
Vergütung,
Konditionen und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die von MKP IT Consulting zu
erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.
Soweit in dem jeweiligen Einzelvertrag kein
Preis angegeben ist, werden die von MKP IT Consulting zu erbringenden
Leistungen gegen Berechnung des Zeit- und Materialaufwandes auf Grundlage
der jeweils gültigen Standard-Preisliste von MKP IT Consulting erbracht.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich
anderweitig vereinbart, werden Reisekosten und sonstige Nebenleistungen dem
Anwender gesondert in Rechnung gestellt.
Werden Teilleistungen oder -lieferungen
abschließend erbracht, so hat der Anwender diese zu zahlen.
Werden vereinbarte Termine wiederholt weniger
als 5 Werktage vor Beginn abgesagt, behält sich MKP IT Consulting vor
Stornogebühren in Höhe von 50% des Stundensatzes gemäß der veranschlagten
Termindauer zu berechnen. Bei Nichterscheinen, oder keiner Absage vor
Terminbeginn, wird der Termin vollständig in Rechnung gestellt.
Sofern nicht anders spezifiziert sind
Zahlungen zum Rechnungsdatum fällig.
Monatlich oder jährlich zu entrichtende
Entgelte werden grundsätzlich für den Zeitraum im Voraus in Rechnung
gestellt.
Leistet der Anwender Zahlungen trotz
Aufforderung nicht innerhalb der Fälligkeit, gerät er ohne weiteren Hinweis
in Verzug. In einem solchen Fall ist MKP IT Consulting berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank vom Anwender zu verlangen.
Wurden überfällige Zahlungen trotz mehrfacher
Aufforderung nicht geleistet, dauert der Zahlungsverzug länger als drei
Monate oder befindet sich der Anwender mit mindestens zwei aufeinander
folgenden Zahlungen in Verzug, so ist MKP IT Consulting berechtigt, die
Leistungserbringung vorübergehend komplett auszusetzen oder dauerhaft
einzustellen, Verträge fristlos zu kündigen und/oder hiervon zurückzutreten.
Weitergehende Ansprüche von MKP IT Consulting bleiben unberührt.
Werden nach Abschluss eines Vertrages
begründete Zweifel an der Leistungsfähigkeit, insbesondere an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Anwenders erkennbar, die die
Erfüllung der dem Anwender obliegenden Verpflichtungen gefährden, und ist
der Anwender trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder zur
Stellung einer geeigneten Sicherheit bereit, so ist MKP IT Consulting nach
erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
Aufrechnungsrechte sind gegenüber
MKP IT Consulting ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige
Leistungsverweigerungsrechte können MKP IT Consulting gegenüber nur insoweit
geltend gemacht werden, als sie auf Ansprüchen des Anwenders aus der
jeweiligen Einzelrechnung beruhen, aus der MKP IT Consulting
Zahlungsansprüche gegenüber dem Anwender geltend macht.
Preisanpassungen
Soweit nicht im jeweiligen Einzelvertrag
ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist MKP IT Consulting berechtigt
die Vergütung einmal jährlich angemessen zu erhöhen.
Die Entgeltänderung wird wirksam mit Ablauf
von zwei Monaten nach Ende des Monats, in welchem dem Anwender die Änderung
mitgeteilt wurde.
Wird die Vergütung um mehr als 10% p. a.
erhöht ist der Anwender berechtigt, den von der Vergütungserhöhung
betroffenen Einzelvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat seit
Mitteilung über die Entgelterhöhung zu kündigen.
Mängel
Dem Anwender ist bewusst, dass nach dem
gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen
nicht völlig ausgeschlossen werden können.
MKP IT Consulting übernimmt keine
Beschaffenheits-, Haltbarkeits- oder sonstige Garantie, es sei denn,
MKP IT Consulting hat im Einzelfall schriftlich eine als Garantie bezeichnete
Zusage gemacht.
Bei unerheblicher Minderung des Wertes
und/oder der Tauglichkeit der Ware oder Leistung hat der Anwender keine
Mängelhaftungsansprüche. Gleiches gilt bei Mängeln, die auf äußere
Einflüsse, Bedienungsfehler oder auf nicht von MKP IT Consulting
durchgeführte und auch nicht von MKP IT Consulting genehmigte Änderungen -
auch der Ablaufumgebung -, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten,
Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen zurückzuführen sind.
Im Falle rechtzeitiger und begründeter
Mängelrüge wird MKP IT Consulting nach eigener Wahl den Mangel beseitigen
oder eine mangelfreie Sache liefern. MKP IT Consulting ist berechtigt,
mindestens drei Nacherfüllungsversuche vorzunehmen.
Für den Anspruch auf Schadenersatz gelten die
allgemeinen Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 12.
Die Mängelhaftungsfrist beträgt 6 Monate ab
Lieferung und/oder ab Fertigstellung und/oder, soweit einschlägig, ab
Abnahme. Dies gilt nicht, sofern MKP IT Consulting gemäß Ziffer 12.g der
allgemeinen Haftungsregelung schadenersatzpflichtig ist.
Der Anwender ist verpflichtet,
MKP IT Consulting die im Rahmen der Mängelbeseitigungsarbeiten notwendige
Unterstützung kostenfrei zu gewähren.
Haftung
Vorbehaltlich der Regelungen in den
nachfolgenden Ziffern 12.b - 12.h haftet MKP IT Consulting, gleichgültig aus
welchem Rechtsgrund, nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten von MKP IT Consulting, ihren gesetzlichen Vertretern
oder Angestellten verursacht wurden.
Für Schäden, die durch grob fahrlässiges
Verhalten sonstiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wird die Haftung
auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung
der vertraglich vereinbarten Leistungen typischerweise gerechnet werden
muss.
Für Schäden, die durch myfactory, ihre
gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden, haftet MKP IT Consulting
nur, sofern schuldhaft eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht gilt die
Haftungsbeschränkung nach Ziffer 12.b dieser Haftungsregelung.
Die Haftung für Datenverlust, der durch
myfactory, ihre gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen
Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde,
wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der auch bei
regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
MKP IT Consulting übernimmt keine Garantie und
kein Beschaffungsrisiko, es sei denn, MKP IT Consulting hat im Einzelfall
ausdrücklich und schriftlich eine als solche bezeichnete Garantie und/ oder
ein als solches bezeichnetes Beschaffungsrisiko übernommen.
Eine eventuelle Haftung von MKP IT Consulting
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
MKP IT Consulting, ihren gesetzlichen Vertretern oder Angestellten und bei
Vorsatz sonstiger Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten anstelle der in Ziffer
12.f genannten Fristen für Mängelansprüche die gesetzlichen Fristen.
Soweit nach den vorstehenden Ziffern 12.a -
12.g die Haftung von MKP IT Consulting ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt
dies auch zugunsten der Mitarbeiter von MKP IT Consulting für den Fall der
direkten Inanspruchnahme der Mitarbeiter von MKP IT Consulting durch den
Anwender.
Urheberrechte
Soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung der
von MKP IT Consulting erbrachten Leistungen notwendig ist und soweit nicht
anderweitig in gesonderten Vertragsbedingungen und/oder Einzelverträgen
geregelt, räumt MKP IT Consulting dem Anwender an urheberrechtsfähigen
Leistungen nach erfolgter Zahlung des Anwenders jeweils ein
nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares, zeitlich auf die Dauer der
Leistungserbringung durch MKP IT Consulting beschränktes Nutzungsrecht in dem
Umfang ein, wie es zur vertragsgemäßen Nutzung der von MKP IT Consulting
erbrachten Leistungen erforderlich ist.
Die Weitergabe und Verwertung von Leistungen
von MKP IT Consulting über den vertraglich festgelegten Zweck hinaus,
insbesondere deren Veröffentlichung, ist nur mit der vorherigen
schriftlichen Zustimmung von MKP IT Consulting zulässig.
Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung
strikter Vertraulichkeit hinsichtlich aller Informationen, die sie
schriftlich, mündlich oder in anderer Form im Zusammenhang mit diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gesonderten Vertragsbedingungen sowie den
Einzelverträgen von der jeweils anderen Partei erhalten, insbesondere, aber
nicht beschränkt auf Dokumente, Entwürfe, Pläne, Daten, Know-how und jede
andere Form von Geschäftsgeheimnissen.
Die Parteien werden diese Informationen
ausschließlich zu dem Zwecke benutzen, die Verpflichtungen gemäß diesen
Allgemeinen Vertragsbedingungen, den Besonderen Vertragsbedingungen sowie
den Einzelverträgen zu erfüllen. Die Parteien sind verpflichtet, in
geeigneter Weise auch ihre Mitarbeiter und weitere Personen, die mit der
Erfüllung dieser Pflichten befasst sind, auf die Einhaltung der
Vertraulichkeit zu verpflichten.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung entfällt,
wenn die jeweils zur Vertraulichkeit verpflichtete Partei nachweist, dass
ihr eine bestimmte Information
bereits vor Abschluss des entsprechenden Vertrages bekannt war;
sie diese Information von einer
anderen, dazu berechtigten dritten Partei erhalten hat;
die Information allgemein zugänglich
war, ohne dass die zur Vertraulichkeit verpflichtete Partei für
diese allgemeine Zugänglichkeit verantwortlich ist;
sie die Information unabhängig von
der zwischen den Parteien bestehenden Vertragsbeziehung selbst
entwickelt hat;
oder sie kraft behördlicher Anordnung
oder gesetzlicher Verpflichtung zur Offenlegung verpflichtet war.
Bei der Versendung von Dokumenten auf
elektronischem Wege weist MKP IT Consulting darauf hin, dass diese Form der
Übermittlung nicht gesichert erfolgt und die Einhaltung der Vertraulichkeit
hierdurch nicht gewährleistet ist.
MKP IT Consulting weist darauf hin, dass
personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
gespeichert und im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen verarbeitet werden.
Schlussbestimmungen
Soweit in diesen Allgemeinen oder gesonderten
Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen
alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses und
der Geschäftsbeziehung mit dem Anwender der Schriftform. Soweit in diesen
Allgemeinen oder den Besonderen Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich etwas
anderes bestimmt ist, ist zur Wahrung des Schriftformerfordernisses nach
diesen Allgemeinen oder den Besonderen Vertragsbedingungen Textform im Sinne
von § 126b BGB (z.B. Email) ausreichend.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen
Vertragsbedingungen, der Besonderen Vertragsbedingungen sowie der
Einzelverträge bedürfen der Schriftform im Sinne von § 126 BGB. Dies gilt
auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Zwischen den Parteien findet ausschließlich
deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980
(CISG) sind ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem nach diesen Bedingungen
geschlossenen Vertrag, einschließlich seines Zustandekommens, und für alle
Verfahrensarten ist Landsberg am Lech.
MKP IT Consulting behält sich das Recht vor,
diese Allgemeinen und die Besonderen Vertragsbedingungen von Zeit zu Zeit zu
ändern oder zu ergänzen. Bei Dauerschuldverhältnissen gelten die Allgemeinen
und die Besonderen Vertragsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Bei sonstigen Schuldverhältnissen ist die jeweils gültige Version zum
Zeitpunkt des Zustandekommens des jeweiligen Einzelvertrages maßgebend.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Vertragsbedingungen, der Besonderen Vertragsbedingungen oder der
Einzelverträge ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt
dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Eine unwirksame
Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die rechtlich möglich ist und
der unwirksamen inhaltlich am nächsten kommt und den wohlverstandenen
wirtschaftlichen Interessen der Parteien an der unwirksamen Bestimmung am
ehesten entspricht. Entsprechendes gilt für eventuelle Regelungslücken.